Als Zweitstudium bezeichnet man die Aufnahme eines grundständigen Studiums nach dem erfolgreichen Absolvieren eines Hochschulstudiums. Ein grundständiges Studium ist dabei ein Studiengang, für den ein Hochschulabschluss keine Zulassungsvoraussetzung ist (wie zum Beispiel Bachelor- und Diplom-, nicht aber Masterstudiengänge). Siehe auch duales Studium und Doppelstudium.