Nach dem Grundgesetz hat jeder Deutsche das Recht auf freien Zugang zu den Hochschulen. Wenn die Nachfrage die Kapazität der vorhandenen Studienplätze in einem Fach übersteigt, kann der Zugang zu diesen Fach an bestimmte Bedingungen geknüpft werden. In diesem Fall spricht man von einer Zulassungsbeschränkung. Siehe auch ZVS und Numerus Clausus.