Verfasste Studierendenschaft


Als verfasste Studierendenschaft bezeichnet man sowohl die gesetzliche Verankerung der Studierendenschaft als öffentlich-rechtliche Teilkörperschaft als auch die Organe und Gremien dieser Körperschaft. Dazu gehören in der Regel das Studierendenparlament, der AStA und die Fachschaftsräte. Eine verfasste Studierendenschaft existiert nicht in allen Bundesländern. Siehe auch Studierendenrat und unabhängige Studierendenschaft.