Als unabhängige Studierendenschaft bezeichnet man in Bundesländern ohne verfasste Studierendenschaft die freiwillige und selbstständige Organisation der Studentenvertretung in Fachschaftsräten, im Studierendenparlament und AStA. Die Beschlüsse dieser Organe sind nur wirksam, wenn die unabhängige Studierendenschaft von den studentischen Vertretern in den offiziellen Gremien der Hochschule unterstützt wird.