Ein Studienrat ist ein Beamter im höheren Dienst einer Hochschule, der in der Regel in Forschung und Lehre tätig ist. Die Voraussetzung zur Ernennung zum Studienrat ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Siehe auch akademischer Mittelbau.
Ein Studienrat ist ein Beamter im höheren Dienst einer Hochschule, der in der Regel in Forschung und Lehre tätig ist. Die Voraussetzung zur Ernennung zum Studienrat ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Siehe auch akademischer Mittelbau.