Der Senat ist das oberste Entscheidungsgremium einer Hochschule. Er wird in der Regel vom Rektor (oder Präsidenten) geleitet und setzt sich aus der Hochschulleitung, Vertretern der Professoren, Vertretern der wissenschaftlichen Mitarbeiter, Vertretern der Studierenden und Vertretern der Verwaltungsangestellten zusammen. Siehe auch Kanzler.