Der Rektor ist der oberste Repräsentant einer Hochschule. Neben repräsentativen Aufgaben hat er Entscheidungsbefugnisse über die Ausrichtung von Forschung und Lehre. Der Rektor wird vom Senat der Hochschule gewählt und kann von diesem meist auch abgewählt werden. Er ist oft ein Professor, der für die Zeit des Rektorats von seinen Lehrverpflichtungen befreit wird. An manchen Hochschulen ist der Präsident anstelle des Rektors das Oberhaupt der Hochschule. Siehe auch Magnifizenz, Kanzler und Prorektor.