Numerus Clausus (lateinisch für “geschlossene Anzahl”) ist als Bezeichnung für eine kapazitätsbedingte Zulassungsbeschränkung zum Studium gebräuchlich. Die Zulassungsbeschränkung kann dabei entweder lokal oder bundesweit bestehen. Zur Auswahl der Bewerber können verschiedene Kriterien wie Abiturnote, Wartesemester, Wohnort oder ein Aufnahmetest herangezogen werden. Siehe auch ZVS.