Die Exmatrikulation bezeichnet die Streichung einer Studentin oder eines Studenten aus der Liste der Studierenden einer Hochschule. Sie erfolgt nach dem Abschluss des Studiums meist automatisch, kann aber auch im Studentensekretariat vom Studierenden beantragt oder von der Hochschule vorzeitig veranlasst werden (siehe Zwangsexmatrikulation). Nach seiner Exmatrikulation ist ein Student kein Mitglied der Hochschule mehr. Siehe auch Immatrikulation.