Als Drittmittel werden diejenigen Teile des Etats einer Hochschule bezeichnet, die nicht aus den Zahlungen des entsprechenden Landesministeriums stammen. Drittmittel können aus der Privatwirtschaft, von Forschungseinrichtungen oder aus öffentlichen Mitteln (zum Beispiel von der DFG oder dem Bundesministerium für Bildung und Forschung) stammen.