Das Bafög regelt die finanzielle Unterstützung von Schülern und Studenten durch den Staat. Danach hat grundsätzlich jeder bedürftige Student Anspruch auf Unterstützung, wenn er regelmäßig seine Hochschule besucht und nicht älter als 30 Jahre ist. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach dem Vermögen und dem Einkommen des Studenten, gegebenenfalls seines Ehepartners und seiner Eltern. Studenten erhalten Bafög in aller Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinstes staatliches Darlehen. (Weitere Informationen finden sich unter www.bafoeg.bmbf.de.)