Studierende an Hochschulen haben die Möglichkeit sich vom Studium beurlauben zu lassen. Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester. Während ihnen fallen keine Studiengebühren an und es können keine Studienleistungen erbracht werden. Gründe für eine Beurlaubung sind unter anderem Krankheit, Mutterschaft, ein Praktikum oder ein Auslandsaufenthalt. Die Möglichkeit einer Beurlaubung ist im Hochschulrahmengesetz verankert. Siehe auch Urlaubssemester.