Berufungsverfahren


Berufungsverfahren nennt man den Vorgang, bei dem vakante Professuren und Lehrstühle besetzt werden. In einem Berufungsverfahren wird eine Berufungskommission gebildet, die eine Rangfolge mit drei Kandidaten erstellt. Der zuständige Minister beruft daraufhin in der Regel einen Kandidaten der Liste, kann die Professur aber auch einem anderen Kandidaten anbieten.