Autor: Studienlexikon_User

  • Zweitstudium

    Als Zweitstudium bezeichnet man die Aufnahme eines grundständigen Studiums nach dem erfolgreichen Absolvieren eines Hochschulstudiums. Ein grundständiges Studium ist dabei ein Studiengang, für den ein Hochschulabschluss keine Zulassungsvoraussetzung ist (wie zum Beispiel Bachelor- und Diplom-, nicht aber Masterstudiengänge). Siehe auch duales Studium und Doppelstudium.

  • Zwangsexmatrikulation

    Eine Zwangsexmatrikulation ist eine Exmatrikulation, die ohne Antrag der oder des Studierenden stattfindet. Gründe für eine Zwangsexmatrikulation sind beispielsweise das Fehlen von Prüfungsleistungen nach entsprechenden Fristen oder das nicht Nichtbezahlen von erforderlichen Beiträgen.

  • ZVS

    = Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen

  • Zulassungsbeschränkung

    Nach dem Grundgesetz hat jeder Deutsche das Recht auf freien Zugang zu den Hochschulen. Wenn die Nachfrage die Kapazität der vorhandenen Studienplätze in einem Fach übersteigt, kann der Zugang zu diesen Fach an bestimmte Bedingungen geknüpft werden. In diesem Fall spricht man von einer Zulassungsbeschränkung. Siehe auch ZVS und Numerus Clausus.

  • Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)

    Die ZVS ist eine staatliche Stelle, die hauptsächlich die Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung regelt. Das sind momentan Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin und Zahnmedizin. Zu den Kriterien für die Auswahl der Studenten zählen die Abiturnote und die Anzahl der Wartesemester. Siehe auch Numerus Clausus.

  • Wissenschaftsrat

    Der Wissenschaftsrat berät den Bund und die Länder in Fragen, die das Hochschulsystem und die Wissenschaft betreffen. Er wurde 1957 gegründet und besteht aus Wissenschaftlern, Repräsentanten des öffentlichen Lebens und Vertretern des Bundes und der Länder. Siehe auch KMK und www.wissenschaftsrat.de.

  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter

    Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter ist ein Angestellter oder ein Beamte auf Zeit im höheren Dienst einer Hochschule. Seine Aufgaben liegen im Bereich Forschung und Lehre. Bei Beamten ist die Mitarbeit an Lehrveranstaltungen obligatorisch. Siehe auch akademischer Rat und Dozent.

  • Wissenschaftlicher Assistent

    Ein wissenschaftlicher Assistent ist ein Beamter auf Zeit im höheren Dienst einer Hochschule. Seit einiger Zeit wird die Bezeichnung durch wissenschaftlicher Mitarbeiter ersetzt.

  • Wissenschaftliche Hilfskraft

    Eine wissenschaftliche Hilfskraft ist ein Mitarbeiter einer Hochschule, der über einen Hochschulabschluss verfügt und unterstützend in Forschung oder Lehre mitarbeitet. Wissenschaftliche Hilfskräfte arbeiten in der Regel nicht mehr als 20 Stunden pro Woche und haben befristete Verträge, die nicht länger als 12 Monate sind. Siehe auch studentische Hilfskraft und wissenschaftlicher Mitarbeiter.

  • Wirtschaftshochschule

    Eine Wirtschaftshochschule ist eine Hochschule, in der hauptsächlich betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Studiengänge angeboten werden. Es werden in der Regel Bachelor- und MBA-Abschlüsse angeboten.