Außerplanmäßiger Professor (apl. Prof.)


Außerplanmäßiger Professor ist ein Titel, der an eine Person verliehen werden kann, die die Lehrbefugnis an einer Hochschule hat und sich in Forschung und Lehre ausgezeichnet hat. Der Titel ist in der Regel nicht mit einem Beschäftigungsverhältnis an der Hochschule verknüpft. Außerplanmäßige Professoren dürfen die akademische Bezeichnung Professor führen. Siehe auch Privatdozent, Hochschuldozent und Gastprofessor.