Das akademische Auslandsamt (AAA) ist der Teil der Verwaltung einer Hochschule, der für internationale Angelegenheiten der Studierenden zuständig ist. Insbesondere berät das akademische Auslandsamt bei der Planung von Studienaufenthalten im Ausland, regelt die Anerkennung von Studienleistungen, die im Ausland erbracht wurden und ist oft auch für die Zulassung von internationalen Studenten zuständig.